Brandschutzbeauftragter
Wenn Ihr Unternehmen eine erhöhte Brandgefahr aufweist, besondere Rechtsvorschriften oder gesonderte Behördenauflagen erfüllen muss, sind Sie unter Umständen zur Beschäftigung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet. 3B übernimmt diese Aufgabe extern, sodass für Sie keine Fortbildungskosten oder Personalbindung anfallen. Unsere Qualifikation als Sachverständige und zertifizierte Brandschutzbeauftragte gewährleistet, dass wir Sie auch bei komplexen betrieblichen Gefährdungen vollumfänglich unterstützen können.
Wir beraten auch bereits vorhandene, betriebsinterne Brandschutz-Verantwortliche und erstellen gemeinsam die entsprechenden Maßnahmenkataloge. Dabei berücksichtigen wir das bestehende Bauordnungsrecht beziehungsweise die für Ihr Gebäude und seine spezifische Nutzung ergangenen Auflagen der zuständigen Baubehörde oder Brandschutzdienststelle. Die notwendige Kommunikation mit der Behörde übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls. Gleiches gilt, falls die Beschäftigung eines Brandschutzbeauftragten hauptsächlich der Erfüllung versicherungstechnischer Kriterien gilt.
Tags:Brandschutzbeauftragter Firma, Brandschutzbeauftragter Gesetzliche Grundlage